Telefon: 0371 / 33 40 780
Telefax: 0371 / 33 40 789

info@ra-purschwitz.de

Verhaftung

Bei einer Verhaftung wird eine durch einen Haftbefehl gesuchte Person gefangen und über eine bestimmten oder unbestimmten Zeitraum von der Behörde verwahrt. In Deutschland werden alle Haftbefehle von einem Richter oder einem zuständigen Rechtspfleger ausgestellt. Haftbefehle werden im Fahndungsbuch veröffentlicht und in Datensysteme von Justiz und Polizei eingepflegt.

 
Insolvenz Chemnitz, Opferentschaedigung Chemnitz, Personenschaeden Chemnitz, Erwerbsminderungsrente Chemnitz, Baurecht Chemnitz, Gesellschafterabfindung Chemnitz, Behandlungsfehler Chemnitz, Schmerzensgeld Chemnitz, Mangelanzeige Chemnitz, Trennung Chemnitz